Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fassadenritter, eine Marke von Fassadenreinigung Ritter
1. Geltungsbereich
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Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge über Fassadenreinigungen zwischen der Fassadenreinigung Ritter (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“).
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Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
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Der Vertrag über die Fassadenreinigung ist ein Dienstleistungsvertrag und kein Werkvertrag.
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Verträge kommen durch Angebot des Auftragnehmers und entsprechende schriftliche, mündliche oder elektronische Annahme durch den Auftraggeber zustande.
3. Leistungsinhalt
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Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind in der vereinbarten Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben.
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Der Umfang der zu reinigenden Flächen ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang.
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Nicht geschuldet ist die Herstellung einer optisch einheitlichen und fachlich intakten Fläche.
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Die vereinbarten Termine sind unverbindlich. Der Auftragnehmer kann aus betrieblichen oder witterungsbedingten Gründen abweichende Termine vorschlagen, hierüber muss er den Auftraggeber rechtzeitig vorab informieren.
4. Pflichten des Auftraggebers
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Der AG stellt kostenlos Nutzwasser (kein Brunnenwasser) zur Verfügung.
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Der AG stellt kostenlos einen Stromanschluss (230 V) zur Verfügung.
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Der AG weist den AN auf bestehende Undichtigkeiten der zu bearbeitenden Gebäudehülle hin. Der AN haftet nicht für Wasserschäden aufgrund von nicht erkennbaren Undichtigkeiten von Fenstern, Türen, Fassade, Mauerwerk und anderen Öffnungen.
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Der AG stellt sicher, dass im bearbeiteten Fassadenbereich vorhandene Fenster, Türen und anderen Öffnungen verschlossen sind.
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Der AG hält den Reinigungsbereich und die für die Anfahrt benötigten Flächen frei, damit problemlos gearbeitet werden kann. Der Reinigungsbereich umfasst, soweit nicht anders vereinbart, einen Raum von durchgängig 2 m im Umkreis des Gebäudes.
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Der AG stellt einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
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Glas kann durch die Reinigung verschmutzt werden. Der AG sollte Glasflächen zeitnah nach Durchführung der Leistungen des AN reinigen. Der AN haftet nicht bei verspäteter Glasreinigung.
5. Abnahme und Dokumentation
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Nach Beendigung der Arbeiten ist der AG verpflichtet, die Durchführung der Arbeiten schriftlich zu bestätigen. Bei Verweigerung der Unterschrift trotz nachweislicher Aufforderung gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen.
6. Haftung
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Der AN weist den AG auf erkennbare Vorschäden der Fassade oder andere erkennbare Leistungshindernisse hin. Sind solche Schäden oder Leistungshindernisse vorhanden, kann der AN die Durchführung der Leistung ablehnen, sofern nicht der AG die hieraus resultierenden Risiken übernimmt.
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Der AG haftet für Schäden, die aufgrund unzureichender Mitwirkung entstehen.
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Beim Anfahren, Aufstellen und Bereithalten der erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge kann es wegen des Gewichts der Maschinen und Fahrzeuge zu Beschädigungen vorhandener Wege, Einfassungen und Pflanzen sowie zu Bodenverdichtungen kommen, sowohl auf dem benötigten Anfahrtsweg als auch im Reinigungsbereich. Für diese unvermeidlichen Schäden und Verdichtungen haftet der AN nicht.
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Der Haftungstatbestand für Schadens- und Aufwendungsersatz folgt aus den gesetzlichen Regelungen. Allerdings haftet der AN bei jeder Art von Pflichtverletzung (vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich) auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, die bzw. der ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zur Last fällt. Davon abweichend hat der AN bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer Vertragspflicht, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet (wesentliche Vertrags pflicht), jede Form der Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Umliegende Fahrzeuge, Motorräder, Gartenmöbel und Schwimmbecken sind abzudecken oder zu entfernen. Zisternen oder Schwimmbecken und Teiche, welche durch unzulängliche Informationen des AG verschmutzt oder kontaminiert worden sind, müssen vom AG selbst entleert oder gereinigt werden.
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Für Schäden, die nicht binnen 24 Stunden nach Auftragserfüllung gemeldet werden, entfällt die Haftung.
7. Zahlungsbedingungen
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Das Zahlungsziel beträgt sieben Tage nach Rechnungsstellung.
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Verzug tritt ohne Mahnung nach 30 Tagen automatisch ein.
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Ein Abzug von Skonto ist nicht vereinbart und ist nicht zulässig.
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Bei Überschreitung des Zahlungsziels kann der AN Verzugszinsen i.H. von 8% über dem jeweiligen Basiszins gemäß §247 BGB berechnen.
8. Gewährleistung
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Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich angezeigt werden.
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Die Verjährungsfrist bei Schlechterfüllung und Schadensersatz beträgt ein Jahr.
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Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt um die Zeit der Verzögerung.
9. Gewährleistung Fassadenreinigung
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Der AN gewährleistet für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade, sofern die Fassade mit dem Produkt Hermes Fassadenschutz HFS behandelt wurde.
Durchführung von Gewährleistungsarbeiten:
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Gewährleistungsarbeiten aufgrund von Algen- und Pilzbefall an Fassaden werden nur durchgeführt, wenn die befallene Fläche eine Größe von mindestens 5 Quadratmetern zusammenhängender Fläche erreicht. Für den absolut unwahrscheinlichen Fall eines Neubefalls verpflichten wir uns, diesen in einem Zeitraum von 12 Monaten in terminlicher Absprache mit Ihnen zu beseitigen.
Für kleinere betroffene Flächen bieten wir eine alternative Lösung an:
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Selbstanwendung mit Wartungsmittel.
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Auf Wunsch stellen wir Ihnen kostenlos unser Wartungsmittel, inklusive eines passenden Drucksprühers, zur Verfügung. Dieses Mittel ist einfach anzuwenden: Es wird direkt auf die betroffenen Stellen der Fassade aufgesprüht. Innerhalb von 2 bis 3 Wochen zersetzen sich Algen und Pilze von selbst, und die Fassade wird nach und nach sauber und vor zukünftigen Befällen geschützt.
10. Leistungsausführung
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Die Leistungen werden nach dem Stand der Technik verrichtet und basieren auf Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Durchführung erstellt wurde. Gefällt dem AG die Musterfläche nicht so kann er noch vor Beginn der Arbeiten vom Vertrag zurücktreten.
11. Datenspeicherung
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Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
12. Schlussbestimmungen
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Änderungen von Verträgen sind in Schriftform, wobei auch E-Mail die Schriftform erfüllen, vorzunehmen.
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Jede Aufforderung zur Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen.
13. Gerichtsstand
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Der Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner kein Verbraucher ist, der Firmensitz des AN.
Diese AGB gelten für alle ab 01. März 2026 geschlossenen Verträge.